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Allgemeinen Geschäftsbedingungen


1. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich - per E-Mail, Anmeldeformular oder per Überweisung und ist verbindlich.


2. Zahlungsbedingungen/Teilnahmeberechtigung

Der Rechnungsbetrag ist direkt nach Erhalt der Rechnung in einer Summe fällig. Die Teilnahmegebühren zu den Retreats, Workshops oder Kursen können wahlweise bar vor Ort oder per Überweisung auf das Konto bei der Sparkasse Marburg-Biedenkopf, IBAN: DE26 5335 0000 0000 0044 48, BIC: HELADEF1MAR bezahlt werden. Die Gebühren sind bis spätestens 7 Tage nach Anmeldung fällig. Bei Anmeldung von weniger als 7 Tagen vor dem Retreat, Workshop oder Kurs ist der Betrag sofort fällig.
Die Teilnahme an den genannten Veranstaltungen ist erst nach Entrichtung des vollständigen Rechnungsbetrages möglich.


3. Stornobedingungen

3.1 Retreat

Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Es fallen folgende Stornogebühren an:
Rücktritt bis 60 Tage vor Retreat-Beginn: 25% des Rechnungsbetrages
ab 30 bis 59 Tage vor Retreat-Beginn: 50% des Rechnungsbetrages
ab 7 bis 29 Tage vor Retreat-Beginn: 75% des Rechnungsbetrages
ab 6 Tage bis 1 Tag vor Retreat-Beginn: 95% des Rechnungsbetrages
Ab einem Tag vor Beginn des Retreats ist keine Stornierung mehr möglich. Bei Nicht-Erscheinen ist die Retreat-Gebühr in voller Höhe fällig. Diese Regelungen gelten unabhängig vom Grund der Stornierung und auch bei Vorlage eines ärztlichen Attests.
Falls in Folge von höherer Gewalt oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund das Retreat nicht stattfinden kann, ist der Yogalehrer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Yogalehrer verpflichtet sich, die bereits erfolgten Zahlungen zurückzuerstatten, darüber hinaus trägt dieser keine weitere Haftung.

3.2 Workshop

Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Es gelten folgende Regelungen:
Wenn die Teilnehmerzahl 10 Personen unterschreitet und der Workshop ggf. nicht stattfinden kann, werden geleistete Zahlungen umgehend erstattet.
Bei schriftlicher Stornierung (postalisch eingehend) bis 2 Wochen vor Workshop-Beginn werden 50% des Workshop-Betrages erstattet.
Bei schriftlicher Stornierung (postalisch eingehend) von weniger als 2 Wochen vor Workshop-Beginn ist eine Rückerstattung des Workshop-Betrages ausnahmslos ausgeschlossen. Es besteht die Möglichkeit, eine Ersatzperson für den bereits bezahlten Platz zu stellen.

3.3 Kurse

Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Es gelten folgende Regelungen:
Wenn die Teilnehmerzahl 8 Personen unterschreitet und der Kurs ggf. nicht stattfinden kann, werden geleistete Zahlungen umgehend erstattet.
Bei schriftlicher Stornierung (postalisch eingehend) bis 2 Wochen vor Kurs-Beginn werden 100% des Kurs-Betrages erstattet.
Bei schriftlicher Stornierung (postalisch eingehend) bis 1 Woche vor Kurs-Beginn werden 70% der Kurs-Gebühr erstattet. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Ersatzperson für den bereits bezahlten Platz zu stellen.


4. Haftung

Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Verantwortung. Voraussetzung zur Teilnahme ist allgemeine Gesundheit. Bei speziellen Problemen, wie körperlichen Gebrechen, vorangegangenen Operationen, Problemen in der Schwangerschaft, ist es ratsam, vorab einen Arzt über die Teilnahmeabsicht zu konsultieren. Der Teilnehmer informiert den Yogalehrer über eventuell bestehende Einschränkungen, die seine Fähigkeit zur Teilnahme am Yogaunterricht beeinträchtigen könnten, auch wenn diese als geringfügig eingeschätzt werden.
Der Yogalehrer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er schuldhaft verursacht hat und die in seinen Verantwortungsbereich fallen. Zur Absicherung berechtigter Schadensersatzansprüche unterhält der Yogalehrer deshalb eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
EUR 3.000.000 für Personen- und Sachschäden
EUR 3.000.000 für Mietsachschäden
EUR 100.000 für Vermögensschäden
Für mitgebrachte Sach- und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.


5. Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestandteile der Geschäftsbedingungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen hierdurch nicht berührt. Die Parteien erkennen für diesen Fall diejenige gültige Regelung an, die dem der Regelungsintention des unwirksamen Bestandteils inhaltlich am nächsten kommen.